Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. A-M-E Rennsporttechnik,
12277 Berlin Inh. Andreas Ernst
1. Allgemeines
Für die gesamte auch zukünftige Geschäftsverbindung gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch die Auftragserteilung, spätestens jedoch durch die Abnahme der Ware anerkannt werden und damit Bestandteil aller mit uns abgeschlossener Verträge sind, soweit in diesen Verträgen nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, sie liegen auch in schriftlicher Form vor. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Änderungen und Ergänzungen dieser Allg. Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind alle Artikel und Bearbeitungen ohne TÜV Zulassung, da wir fast ausschließlich
Motorsportartikel vertreiben.
2. Aufträge
Bei unseren Angeboten sind die Preise stets freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Die Preise gelten ab unserem Hause, ausschließlich Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Tage der Lieferung geltenden Satz berechnet. Für die Preise maßgebend ist die am Tage der Lieferung gültige Preisliste bzw. der in unserer Auftragsbestätigung oder in unserem Angebot genannte Preis. Kaufverträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die Auftragsbestätigung kann durch die Rechnung ersetzt werden, wenn die Auslieferung der bestellten Gegenstände vereinbarungsgemäß unmittelbar nach Eingang des Auftrags erfolgt.
3. Lieferung
Der Versand erfolgt mit DHL per Nachnahme
oder Vorkasse auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auch bei ausnahmsweise frachtfreier Lieferung auf den Auftraggeber über, sobald die Ware unser Haus verlässt, bzw. verladen wird.
4. Lieferzeit
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Verspätete Lieferungen berechtigen nicht zur Aufhebung des Vertrages oder zur Stellung von Schadenersatzansprüchen. Der Kunde hat jedoch das Recht nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit eine angemessene Frist von mindestens
6 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern bis dahin die Lieferung nicht erfolgt oder versandbereit gemeldet worden ist. Ansprüche wegen Nichterfüllung sind der Höhe nach beschränkt auf den Betrag, den der Besteller für den Kauf gleichartiger Ware bei einem Dritten über den mit uns vereinbarten Kaufpreis hinaus zu zahlen hat. Mittelbare Schäden werden nicht ersetzt. Unvorhergesehene Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind, wie Betriebsstörungen aller Art, höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Unterlieferanten usw. verlängern die Lieferzeit angemessen und zwar auch dann, wenn die angegebene Lieferzeit bereits abgelaufen ist. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ein Ersatz des durch die verzögerte Lieferung entstandenen Schadens wird nicht gewährt.
5. Abnahme
Nicht rechtzeitig abgerufene Ware kann berechnet und zum Versand gebracht werden. Bei lieferfertiger Ware ist es uns freigestellt, Rechnung zu erteilen und nach Zielablauf Zahlung zu verlangen. Eine weitere Lagerung berechtigt zur Berechnung von Lagergeld.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen für Einzelaufträge sind sofort nach Warenerhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bei Zielüberschreitung können unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei unbefriedigenden Auskünften über die Bonität des Bestellers sind wir berechtigt für bereits gelieferte Ware Zahlung vor Fälligkeit der Rechnung zu verlangen, ferner bei nicht rechtzeitiger Zahlung vorausgegangener Aufträge, auch die Zahlungsbedingungen für noch folgende Aufträge zu ändern, Vorauszahlungen für weitere Aufträge zu verlangen oder insgesamt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen ist nur mit Forderungen zulässig, die von uns anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt worden sind. Insbesondere Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen unser Eigentum. Bei Bezahlung durch Schecks oder Wechsel bleibt sie bis zur Einlösung des Schecks oder Wechsels unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt ein Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn alle unsere Forderungen gegenüber dem Auftraggeber durch selbigen erfüllt wurden. Für die Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber verpflichtet die gelieferten Waren in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und für uns zu verwahren. Er darf sie bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch als Sicherung gegenüber Dritten benutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich zu benachrichtigen. Für Verlust der Ware haftet der Auftraggeber auch, wenn dieser ohne Verschulden des Auftraggebers eintritt. Nicht bezahlte, gelieferte Ware darf im regelmäßigen Geschäftsverkehr nur unter Beachtung unseres Eigentumsvorbehalts und mit unserer schriftlichen Genehmigung weiter veräußert werden.
8. Verpackung und Versand
Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und wird nicht zurückgenommen. Die Verpackung erfolgt mangels besonderer Weisungen nach dem besten Ermessen. Die Übernahme der Ware durch
DHL, Bahn, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen ohne Beanstandung gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung von uns gegen nicht sachgemäße Verpackung oder Verladung sowie unterwegs entstandene Verluste oder Beschädigungen aus. Die Transporte sind in jedem Fall vom Auftragnehmer zu versichern. Die Wahl des Transportweges geschieht mangels besonderer Weisungen nach dem besten Ermessen.
9. Gewährleistung
Beanstandungen der Ware in Bezug auf Menge und/oder Güte sind innerhalb von 8 Tagen, nach Empfang der Rechnung, in schriftlicher Form zu erheben. Soweit eine Beanstandung von uns anerkannt wird, leisten wir Gewähr in der Weise, dass wir etwa sich zeigende Material- oder Arbeitsfehler in unserem Hause kostenlos beseitigen, oder nach unserer Wahl für das fehlerhafte Teil kostenlosen Ersatz leisten. Die beanstandeten Waren sind in dem Zustand, in welchem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befanden, unverändert und kostenfrei zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Sollte sich zeigen, dass; sich die gelieferte Ware nicht mehr in dem Zustand befindet, in dem sie von uns geliefert wurde, oder unsachgemäße und unerlaubte Manipulationen an ihr vorgenommen wurden, so entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Ebenso erlischt der Garantieanspruch bei nicht fertig montierter Ware mit Beginn der Endmontage des Auftraggebers selbst oder Dritter. Mit Beginn der selbigen erkennt der Auftraggeber diese Allg. Geschäftsbedingungen an. In jedem Falle erlischt jedoch die Gewährleistungspflicht des Verkäufers nach 6 Monaten nach Lieferung der Ware. Sollten von Herstellern der von uns verwendeten Teile weitergehende Gewährleistungsansprüche gewährt werden, so sind diese direkt bei den entsprechenden Herstellern nach Ablauf der 6 Monate durch den Auftraggeber einzufordern. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf den reinen Teilersatz ohne Montagekosten. Sollten in von uns gelieferten Geräten, auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gebrauchte Teile Verwendung finden, so erstreckt sich unsere Gewährleistungspflicht nur auf die von uns gelieferten Neuteile. Generell ausgeschlossen aus der Haftung sind Folgeschäden und Schäden auf Grund nicht sachgemäßer bzw. fachgerechter Behandlung oder Bedienung der gelieferten Ware.
10. Haftungsbeschränkungen
Von uns zu ersetzender Schaden ist in jedem Falle der Höhe nach beschränkt auf die Höhe der von uns dafür abgeschlossenen Versicherungen, über die wir dem Käufer auf Verlangen Auskunft geben. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluss bei jeder Veräußerung unserer Waren auch seinem Abnehmer aufzuerlegen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung hat der Besteller uns den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
11. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand aus allen Geschäften ist Berlin. Das gilt auch für Scheckklagen und Wechsel. Alle Geschäfte auch mit ausländischen Abnehmern, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Ungültigkeit einzelner Klauseln dieser berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des gesetzlich möglichen der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
12. Externe Verweise
und Links Mit Urteil vom 12. Mai
1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man
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kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden,
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